Strukturen
Die Diözesanversammlung
Die Diözesanversammlung ist das oberste beschließende Organ des Diözesanverbandes des BDKJ. Ihr obliegen die grundlegenden Entscheidungen über die Aufgaben des Diözesanverbandes des BDKJ, die in der Diözesanordnung näher bestimmt sind. Stimmberechtigte Mitglieder der Diözesanversammlung sind die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsverbände und der Dekanatsverbände und die stimmberechtigten Mitglieder des Diözesanvorstandes.
Die Mitgliedsverbandskonferenz (MVK)
Die Diözesankonferenz der Mitgliedsverbände, wie die MVK eigentlich heißt, berät die Diözesanversammlung und den BDKJ Diözesanvorstand. Stimmberechtigte Mitglieder sind jeweils zwei Delegierte des Diözesanvorstands eines jeden Mitgliedsverbands und zwei Mitglieder des BDKJ Diözesanvorstands.
Die Dekanatsverbandskonferenz (DVK)
Die Diözesankonferenz der Dekanatsverbände des BDKJ dient dem Erfahrungsaustausch und beschließt über Fragen, die ausschließlich das Verhältnis der Dekanatsverbände untereinander betreffen. Sie berät die Diözesanversammlung und den Diözesanvorstand. Stimmberechtigte Mitglieder der Diözesankonferenz der Dekanatsverbände des BDKJ sind je zwei Mitglieder der Dekanatsvorstände und zwei Mitglieder des Diözesanvorstandes. Näheres ist in der Diözesanordnung nachzulesen.

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